Scheidung

Wenn das Zusammenleben überhaupt nicht mehr funktioniert und man sich zunehmend fremder wird, ist für viele Menschen eine Scheidung die einzige Lösung. Hier erfahren Sie, welche Gründe es für eine Scheidung geben kann und wie man eine Scheidung einleitet. Darüber hinaus finden Sie hier Tipps, mit welchen rechtlichen und mit welchen persönlichen Konsequenzen man nach einer Scheidung leben muss.

Gründe zur Scheidung

Wer sich vor Gott oder auch „nur“ dem Standesamt das Ja-Wort gibt, möchte für gewöhnlich ein Leben lang zusammen bleiben. Dies ist aber nicht immer realisierbar. In manchen Fällen ist es besser, sich scheiden zu lassen, als noch mehrere Jahre zusammen zu leben und zu wissen, dass man jegliches liebevolle Gefühl für den Anderen verloren hat.

Die Gründe, welche zu einer Scheidung führen können, sind sehr vielfältig. Jeder muss individuell abwägen, was für ihn ein Scheidungsgrund ist und in welchen Situationen er Fehltritte vergeben kann. Für manche Frauen kann es zum Beispiel unerträglich sein, länger mit dem Mann zusammen zu bleiben, der sie mit der besten Freundin betrogen hat. Andere wiederum können genug Liebe aufbringen und verzeihen ihrem Mann diesen Ausrutscher. Neben dem Fremdgehen kann auch ein Auseinander-Leben der Grund für eine Scheidung sein. Unterschiedliche Vorstellungen vom Leben, ein Kinderwunsch oder das Gefühl, nicht mehr genug für den Anderen zu empfinden, sind ebenso als Gründe nennbar.

So läuft die Scheidung ab

Eine Ehe hat in Deutschland so lange Bestand, bis sie durch ein Gericht geschieden wird. Dieses erkennt ein Einreichen der Scheidung aber nur unter bestimmten Voraussetzungen an. Welche dies sind, kann man im Bürgerlichen Gesetzbuch nachlesen. Nur dann, wenn eine Ehe als gescheitert gilt, kann sie durch ein Gericht aufgelöst werden. Sofern beide Ehepartner mit dem Aufheben ihrer Ehe einverstanden sind, reichen sie vor Gericht die Scheidung ein. Bis das Verfahren zu einem endgültigen Ergebnis – der Scheidung – kommt, kann es aber mehrere Monate dauern.

Etwas komplizierter wird es dann, wenn einer der beiden Eheleute nicht mit der Scheidung einverstanden ist. In diesem Fall muss vor dem Richter bewiesen werden, dass die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und es auch keinerlei Aussicht darauf gibt, dass sich diese wiederherstellen lässt. Dies ist dann der Fall, wenn beide Ehepartner seit mindestens drei Jahren getrennt leben. Dann kann die Scheidung auch gegen den Willen des anderen Ehegatten eingereicht werden. Sonderregelungen bestehen dann, wenn eine unzumutbare Härte vorliegt, wie zum Beispiel dann, wenn Misshandlungen vorliegen.

Bei einer Scheidung wendet man sich an das Amtsgericht als Familiengericht. Sofern sich beide Eheleute einig sind, genügt -schon heute- für eine Scheidung ein Rechtsanwalt, der dann einen der beiden Ehegatten vertritt. Sobald aber Streit droht oder komplizierte Scheidungsfolgen zu regeln sind (z.B. Unterhalts- oder besondere Vermögensfragen), sollte der andere Ehegatte sich ebenfalls von einem (zwingend anderen) Rechtsanwalt vertreten lassen.

Konsequenzen einer Scheidung

Im Zusammenhang mit einem Scheidungsverfahren müssen auch gleich weitere Ehe- und Familienangelegenheiten mitgeklärt werden (Scheidungsfolgesachen). Dazu gehört die Frage, bei wem die möglicherweise vorhandenen gemeinsamen Kinder leben werden und wie das Umgangsrecht („Besuchsrecht“) geregelt werden soll.

Als finanzielle Folgen einer Scheidung sind eventuelle Unterhaltszahlungen und Versorgungsansprüche zu regulieren. Außerdem ist Vermögen und Hausrat aufzuteilen. Viele dieser Fragen lassen sich noch in guten Zeiten durch einen Ehevertrag vorab regeln.

Unabhängig von den rechtlichen Fragen einer Trennung oder Scheidung muss man vor allem lernen, mit dem emotionalen Schmerz umzugehen, besonders nach einer nicht einvernehmlichen Trennung. Unter Umständen kann eine Therapie hilfreich sein – gerade dann, wenn man sich selbst für die Trennung verantwortlich macht. Es wird einige Zeit brauchen, bis man wieder dazu bereit ist, sich neuen Menschen gegenüber zu öffnen.